Liebe Patienten und Patientinnen,
wir sind ab sofort verpflichtet Rezepte von Kassenpatienten auf elektronischem Weg an die Apotheken zu verschicken (eRezept).
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Für die Ausstellung eines eRezeptes benötigen wir einmalig vor der ersten Bestellung im laufenden Quartal zwingend Ihre Versichertenkarte. Liegt uns diese nicht vor oder ist sie gesperrt, können wir keine Rezepte ausstellen.
2. eRezepte müssen stets von einem Arzt freigegeben werden. Fordern Sie an unserer Anmeldung (mit Hilfe eines Bestellzettels) ein eRezept an, steht dieses üblicherweise am Folgetag für Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl abrufbereit zur Verfügung.
3. Haben Sie die Versichertenkarte in dem entsprechenden Quartal bereits eingelesen und Sie benötigen ein weiteres Rezept, so können Sie dieses über die Ihnen bekannten Wege (Homepage, E-Mail oder Anrufbeantworter) anfordern. Sie müssen dann nicht mehr in der Praxis vorbeikommen, sondern können das Medikament direkt in der Apotheke, am nächsten Tag, abrufen.
Wir stellen ein eRezept aus und Sie bekommen das verordnete Medikament in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage der Versichertenkarte ausgehändigt.
Sie nutzen eine Online-Apotheke? Dann bestellen Sie bei uns das eRezept mit der KIM-Adresse der gewünschten Online-Apotheke.
Wichtig: Geben Sie IMMER den Namen, die Stärke und die Packungsgröße des Medikaments an.
BITTE BEACHTEN SIE:
Privatrezepte für Privatversicherte, Hilfsmittel und sonstige Verordnungen (z.B. Blutzuckerteststreifen) können vorerst nicht auf einem eRezept verordnet werden. Diese müssen bis auf weiteres weiterhin in Papierform verordnet werden.
Überprüfen Sie Ihre Bestellung in der Apotheke!