Liebe Patienten und Patientinnen,
wir sind ab sofort verpflichtet Rezepte von Kassenpatienten auf elektronischem Weg an die Apotheken zu verschicken (eRezept).
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Zur Ausstellung eines eRezeptes benötigen wir zwingend einmalig die Versichertenkarte am Anfang des Quartals. Sollte uns diese nicht vorliegen oder gesperrt sein, können wir keine Rezepte erstellen.
2. eRezepte müssen stets von einem Arzt freigegeben werden. Fordern Sie an unserer Anmeldung (mit Hilfe eines Bestellzettels) ein eRezept an, steht dieses üblicherweise am Folgetag für Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl abrufbereit zur Verfügung.
3. Haben Sie die Versichertenkarte in dem entsprechenden Quartal bereits eingelesen und Sie benötigen ein weiteres Rezept, so können Sie dieses über die Ihnen bekannten Wege (Homepage, E-Mail oder Anrufbeantworter) anfordern. Sie müssen dann nicht mehr in der Praxis vorbeikommen, sondern können das Medikament direkt in der Apotheke, am nächsten Tag, abrufen.
Wir stellen ein eRezept aus und Sie bekommen das verordnete Medikament in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage der Versichertenkarte ausgehändigt.
BITTE BEACHTEN SIE:
Privatrezepte, Hilfsmittel und sonstige Verordnungen (wie z.B. Blutzucker Teststreifen) können aktuell nicht auf einem eRezept verordnet werden. Diese müssen bis auf weiteres weiter in Papierform verordnet werden.
Sie nutzen eine Online Apotheke? Dann bestellen Sie bei uns bitte das eRezept mit "QR-Code".
Wichtig: Geben Sie IMMER den Namen, die Stärke und die Packungsgröße des Medikaments an.
Überprüfen Sie Ihre Bestellung in der Apotheke!